Im Trauerfall rund um die Uhr persönlich erreichbar 08535 / 91054

Orientierung in den ersten Stunden

Erste Hilfe
im Trauerfall

Wenn ein Todesfall unerwartet eintritt, müssen Hinterbliebene neben dem persönlichen Verlust oft viele organisatorische Entscheidungen treffen. Wir geben Ihnen hier eine erste Orientierung und übernehmen auf Wunsch alle weiteren Schritte.

Gut zu wissen

Was Sie jetzt als Erstes tun können.

Viel zu oft tritt ein Todesfall unerwartet ein, reißt nicht nur einen lieben Menschen aus unserer Mitte, sondern stellt Sie als Hinterbliebene zusätzlich vor organisatorische Probleme.

Für diese Ausnahmesituation geben wir Ihnen einige wichtige Informationen an die Hand: was Sie als erste Schritte tun können und welche Aufgaben wir für Sie übernehmen.

Was ist als Erstes zu tun?

Bitte benachrichtigen Sie uns.

Sie erreichen uns 24 Stunden – Tag und Nacht. Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, was jetzt notwendig ist.

24h-Hotline 08535 / 91054 Direkt anrufen

Die ersten Schritte

Je nachdem, wo der Sterbefall eingetreten ist.

Wir begleiten Sie telefonisch und persönlich. Die folgenden Hinweise helfen Ihnen, bis wir die nächsten Schritte gemeinsam abgestimmt haben.

A

Zu Hause

In der eigenen Wohnung

Benachrichtigen Sie bitte umgehend einen Arzt, wenn möglich den behandelnden Hausarzt. An Wochenenden oder Feiertagen kontaktieren Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter:

116 117
B

Krankenhaus oder Pflegeheim

In einer betreuten Einrichtung

Die Verständigung des Arztes für die Ausstellung der Todesbescheinigung wird vom zuständigen Personal veranlasst. Alle weiteren notwendigen Formalitäten erledigen wir für Sie.

Bitte für den Arzt bereitlegen

Für die Ausstellung der Todesbescheinigung wird der Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person benötigt.

Amtliche Beurkundung

Diese Dokumente benötigen wir.

Nicht alle Unterlagen müssen sofort vorliegen. Sprechen Sie uns an – wir erklären Ihnen, was in Ihrer persönlichen Situation erforderlich ist.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Krankenkassenkarte
  • Bei Ledigen: standesamtliche Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Mitgliedsnachweise oder Beitragsquittungen von Vereinen oder Verbänden, die Sterbegelder oder -hilfen gewähren
  • Graburkunde oder Grabnummer, falls bereits eine Grabstelle vorhanden ist

Vertrauen im Trauerfall

Wir finden mit Ihnen den passenden Weg zum Abschied.

Ob ein Sterbefall plötzlich und unvorbereitet eintritt, ob es sich um einen älteren Menschen oder ein Kind handelt: Unabhängig von Weltanschauung und kulturellem Hintergrund sind wir für Sie da und planen mit Ihnen einen persönlichen und würdevollen Abschied.

Abschluss von Vorsorgeverträgen
Rücktransporte vom Sterbebett zum Friedhof oder Krematorium Ihrer Wahl
Überführungen im In- und Ausland sowie Beisetzungen auf allen Friedhöfen
Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt
Särge und Urnen nach Ihren Wünschen
Gestaltung und Erstellung von Trauerdrucksachen und Danksagungen
Gestaltung von Traueranzeigen und Veröffentlichung in der Presse
Kontaktaufnahme mit Pfarrern, Pastoren und freien Rednern
Terminabsprache und Organisation von Abschiedsfeier und Beisetzung
Individuelle Gestaltung von Trauerfeiern und Beisetzungen
Beratung zur musikalischen Umrahmung und Bestellung der Musiker
Beratung und Gestaltung des Blumenarrangements
Beratung zum Grabkauf oder zur Verlängerung vorhandener Gräber
Abmeldung und Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern

Tag und Nacht erreichbar

Sie müssen jetzt nicht alles alleine regeln.

Rufen Sie uns an. Wir nehmen uns Zeit, hören Ihnen zu und erklären die nächsten Schritte.

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